Häufige Fragen zum Strafrecht: Beantwortet von Ihrem Strafverteidiger in Heidelberg
Akutfall: Erste Schritte
Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – was muss ich jetzt tun?
Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, und eine unüberlegte Aussage lässt sich später oft nicht mehr korrigieren. Kontaktieren Sie mich vor dem Termin – ich prüfe die Vorladung und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Bei mir wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt – wie reagiere ich richtig?
Verlangen Sie sofort danach, mit mir zu sprechen. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Lassen Sie die Durchsuchung zu, leisten Sie keinen Widerstand. Unterzeichnen Sie keine Dokumente, Sie müssen nichts unterschreiben. Lassen Sie sich ein vollständiges Protokoll und eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Vermeiden Sie spontane Erklärungen gegenüber den Beamten und rufen Sie mich so schnell wie möglich an, idealerweise noch während der Maßnahme. Ich spreche mit den Beamten und setze mich dafür ein, die Durchsuchung auf das Mindestmaß zu begrenzen.
Muss ich bei der Polizei überhaupt aussagen?
Nein. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Dieses Schweigerecht gilt uneingeschränkt und sollte in der Regel genutzt werden, bis Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte und die Beweislage einschätzen kann.
Ablauf & Zusammenarbeit
Wie läuft die Zusammenarbeit einem Strafverteidiger ab?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme bespreche ich mit Ihnen den Sachverhalt, beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und erarbeite auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittel (Berufung oder Revision) gegen ein Urteil.
Kann ich auch für einen Angehörigen einen Anwalt beauftragen?
Ja, das ist möglich – etwa um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren oder einen Besuch in der Untersuchungshaft oder Strafhaft zu organisieren. Das eigentliche Mandatsverhältnis besteht aber ausschließlich zwischen mir und dem Beschuldigten selbst.
Wie schnell erreiche ich in einem dringenden Fall meinen Anwalt?
Bei akuten Situationen, etwa bei einer Festnahme, bin ich kurzfristig telefonisch oder per WhatsApp erreichbar. Sie landen direkt bei mir persönlich, nicht bei einem Sekretariat. Ich begleite Sie ab dem Moment, in dem Sie mich kontaktieren.
Kosten
Was kostet ein Strafverteidiger?
Das hängt vom Umfang und der Schwere des Verfahrens ab. Im ersten, unverbindlichen Gespräch erläutere ich Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent, bevor Sie sich entscheiden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an – viele Rechtsschutzversicherungen schließen Vorsatzdelikte aus oder gewähren nur Deckungszusagen unter bestimmten Bedingungen. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Deckung infrage kommt.
Verteidigung bei speziellen Vorwürfen
Wie läuft die Verteidigung beim Vorwurf Mord oder Totschlag ab?
Das sind die schwersten Vorwürfe im deutschen Strafrecht mit entsprechend intensiven Ermittlungen und hohen Strafandrohungen. Die frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers ist hier besonders wichtig, um Akteneinsicht zu erhalten, mögliche Verfahrensfehler zu erkennen und eine fundierte Verteidigungsstrategie aufzubauen, bevor weitreichende Weichen gestellt werden.
Was ist die beste Verteidigungsstrategie bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Bei BtM-Verfahren prüfe ich unter anderem, ob die Beweiserhebung – etwa bei Durchsuchungen oder Beschlagnahme – rechtmäßig erfolgte, und ob Bewertungen wie "nicht geringe Menge" korrekt vorgenommen wurden. Je nach Fall kommt auch eine Einstellung oder Therapie nach den § 35 BtMG oder § 64 StGB in Betracht. Ich finde mit Ihnen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie beim BtM-Vorwurf.
Wie verteidigt man sich bei einem Vorwurf wegen einer Sexual- oder Gewaltstraftat?
Diese Verfahren sind für alle Beteiligten besonders belastend und erfordern eine sorgfältige, diskrete Herangehensweise. Ich prüfe die Beweislage genau, begleite Sie durch Vernehmungen und setze mich für eine sachliche, faire Verfahrensführung ein.
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt es entscheidend auf die Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage an. Aufgrund meiner Erfahrung mit aussagepsychologischen Begutachtungen verteidige ich Sie auf höchstem fachlichem Niveau und persönlichem Einsatz für Ihre Freiheit. Gerade wenn es nur eine belastende Aussage gibt, können Ermittlungen im Umfeld des Belastungszeugen manchmal überraschende Widersprüche aufdecken und eine Verurteilung verhindern.
Praktisches
Vertreten Sie auch Mandanten außerhalb von Heidelberg und Mannheim?
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit vor Gericht und besuche Sie bei Bedarf persönlich in der Justizvollzugsanstalt (Gefängnis).
Ist das Erstgespräch vertraulich?
Ja, ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht über das ganze Verfahren und alle Gespräche hinweg. Alles, was Sie mir mitteilen, bleibt vertraulich – auch gegenüber Angehörigen, die das Mandat möglicherweise finanzieren. Bereits Ihre erste Anfrage muss vertraulich behandelt werden.
